- gmbh Domain Registrierungszeitraum: 1 - 10 Jahre
- gmbh Domain Verlängerung / Kündigung: Es wird 90, 60 und 30 Tage vor Ablauf eine Erinnerung zur Domainverlängerung gesendet. Wenn keine fristgerechte Bezahlung für die Domainverlängerung erfolgt, läuft die Domain aus. Abgelaufene Domains werden deaktiviert und nach Ablauf einer Sicherheitsfrist von 30 Tagen gelöscht.
- gmbh Domain Providerwechsel zu uns: Es wird ein Authorisierungscode (Auth-Code) benötigt um Ihre Domain zu Chillydomains zu transferieren, selbigen erhalten Sie bei Ihrem alten Provider. Die Domain wird durch den Providerwechsel automatisch um ein Jahr verlängert. Diese wird Ihnen bei der Transferbestellung verrechnet.
- gmbh Domain Besonderheiten: Die Registrierung von .gmbh Domains ist Gesellschaften mit beschränkter Haftung aus Österreich, Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz vorbehalten.
- Warum eine .gmbh Domain registrieren: Gerade, falls Sie für Ihr Unternehmen keine passende Domain unter gewöhnlicheren Top Level Domains wie .com, .at oder .de finden oder Ihre Wunschadresse bereits vergeben ist, können Sie sich überlegen, eine .gmbh Domainerweiterung für Ihre Firma zu registrieren. Unter .gbmh können alle Firmen mit der Rechtsform der GmbH eine seriöse Plattform unter einer repräsentativen Domain schaffen und so im World Wide Web einen vertrauenswürdigen Eindruck hinterlassen. Da sie nur von GmbHs in Deutschland, Liechtenstein, Österreich, der Schweiz und weiteren Ländern mit Eintrag im Handelsregister registriert werden darf, bekommt man von der .gmbh eine besondere Ressource zurück: Vertrauen von Kundenkreisen auch im Netz, was natürlich vor allem bei Onlinegeschäften von höchster Priorität ist.
Neben jeder aktiven GmbH darf auch eine Ges.m.b.H. in Gründung Inhaber einer .gmbh Domain sein. Die Einhaltung dieser Registrierungsauflage kann jederzeit durch die Registry Extra Dynamite, LLC, den Betreiber der technischen Registry Identity Digital Limited oder durch Domaintechnik.at als zuständigen Registrar überprüft werden. Im Zuge einer solchen Überprüfung ist vom Domaininhaber umgehend ein Auszug aus dem Firmenbuch bzw. ein Handelsregisterauszug zu übermitteln. Bei Gesellschaften in Gründung sind im Anlassfall geeignete Nachweisdokumente (z.B. eine Kopie des Gesellschaftervertrags, Anmeldung zum Firmenbuch, etc.) beizubringen.
Die generische Top Level Domain, die ICANNs neuem gTLD Programm angehört, kam am 9. März 2016 in die Root Zone.